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RETTUNGSSANITÄTER, RETTUNGSASSISTENTEN UND RETTUNGSHELFER
ABGRENZUNG
Wir sind für Sie da:

Manchmal ist es unbekannt, dass der Rettungsassistent in Deutschland eine umfangreichere Ausbildung als der Rettungssanitäter hat. Während es sich bei einem Rettungssanitäter um ein Tätigkeitsfeld handelt, das im Rahmen eines 520-stündigen Lehrgangs (vgl. 13 Wochen bei 40-Std.-Woche) zu erlernen ist und keinen anerkannten Ausbildungsberuf darstellt, ist für den Berufsabschluss als Rettungsassistent eine Ausbildungsdauer von 2 Jahren (Insellösung: 3 Jahre) erforderlich.

Rettungsassistent

Der Rettungsassistent (RettAss) ist der einzige gesetzlich geregelte Ausbildungsberuf im Rettungsdienst in Deutschland mit einer Ausbildungsdauer von 2 Jahren. In Deutschland wird im Volksmund für die nicht-ärztlichen Mitglieder des Rettungsdienstes häufig fälschlicherweise die allgemeine Bezeichnung „Sanitäter“ (seltener: Rettungssanitäter) verwendet, beide sind keine anerkannten und bundeseinheitlich gesetzlich geregelten Ausbildungsberufe. Während es sich - in Deutschland - bei einem Rettungssanitäter um ein Tätigkeitsfeld handelt, das im Rahmen eines 520-stündigen Lehrgangs (vgl. 13 Wochen bei 40-Std.-Woche) zu erlernen ist und keinen anerkannten Ausbildungsberuf darstellt, ist für den Berufsabschluss als Rettungsassistent eine Ausbildungsdauer von 2 Jahren (Insellösung: 3 Jahre) erforderlich.

Aufgaben
Die Aufgaben des Rettungsassistenten umfassen die Notfallversorgung von Patienten bis zum Eintreffen des Notarztes, Assistenz bei Maßnahmen des Arztes und eigenverantwortliche Durchführung von Einsätzen, bei denen bis zum Eintreffen im Krankenhaus nicht die Anwesenheit eines Arztes, aber eine qualifizierte Betreuung nötig ist. Auch das fachgerechte Durchführen von Krankentransporten ist Aufgabe des Rettungsassistenten.

Kompetenzen
Ein Rettungssassistent ist unter anderem in der Lage, im Rahmen des sog. gerechtfertigten Notstandes, venöse und intraossäre Zugänge zu legen, zu intubieren und ausgewählte Medikamente zu verabreichen, oft ist die Liste der Maßnahmen aber örtlich sehr unterschiedlich. Hier ist ein Abriss der Maßnahmen aufgeführt, regionale Unterschiede müssen beachtet werden. Diese Liste ist daher als Durchschnitt anzusehen.

Durch eindeutig definierte Kompetenzen des Rettungsfachpersonals kann dieses dort Notfallpatienten, ohne das Eintreffen eines Arztes an der Notfallstelle abwarten zu müssen, auch mit für sie freigegebenen invasiven Maßnahmen versorgen. Damit verbunden ist oft eine regelmäßige Schulung mit wiederholter Zertifizierung für bestimmte Maßnahmen.

Pflichtfortbildung
Eine Fortbildungspflicht besteht aufgrund der einzelnen Rettungsdienstgesetze in allen Bundesländern. Nach Beschlüssen der Dachverbände sind mindestens 30 Stunden für die jährliche Pflichtfortbildung vorgesehen, um weiterhin in der Notfallrettung bzw. im Krankentransport eingesetzt werden zu dürfen.
Weiterbildungsmöglichkeiten

 


Rettungssanitäter

Rettungssanitäter (RettSan, RS) sind für den Rettungsdienst ausgebildete Personen. In der Ausbildung werden die Grundlagen der Notfallmedizin und Techniken der Rettung schwer verletzter oder erkrankter Personen erlernt.
Der Volksmund nennt häufig jegliches nichtärztliches Rettungsfachpersonal Rettungssanitäter. Bei einer Nutzung in diesem Sinn ist der Ausdruck - genau wie die noch allgemeinere Bezeichnung „Sanitäter“ - nicht verknüpft mit der tatsächlichen Qualifikation des Helfers.

Ausbildung
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätze[n] zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977, ist in den meisten Bundesländern gesetzlich geregelt, nicht jedoch durch ein Bundesgesetz. Sie umfasst 520 Stunden und gliedert sich in vier Teile:

 

Fortbildung
Je nach Regelung der einzelnen Bundesländer, des Unternehmens oder der Hilfsorganisation muss ein Rettungssanitäter jährlich bis zu 30 Zeitstunden Fortbildung im Rettungsdienst nachweisen, damit er weiterhin im Rettungsdienst bzw. Krankentransport eingesetzt werden darf.

 

 

 

 

 

Rettungshelfer

Rettungshelfer (RH) bzw. Rettungsdiensthelfer (RDH) ist eine bundesweit nicht einheitliche Qualifizierung für Personal im Krankentransport und Rettungsdienst. Die Regelungen für Einsatz und Ausbildung werden, sofern keine landesweiten Regelungen existieren von den jeweiligen Ortsvereinen bzw. deren Dachorganisationen vorgegeben.
Der Arbeitsschwerpunkt liegt bei dieser Ausbildung im Bereich der qualifizierten Krankentransporte zum Einsatz, wo sie zusammen mit einem Rettungssanitäter oder Rettungsassistenten den Krankentransportwagen (KTW) besetzen. Sie werden jedoch auch in einigen Bundesländern in der Notfallrettung eingesetzt. Dort besetzen sie zusammen mit einem Rettungsassistenten einen Rettungswagen (RTW). Der Rettungshelfer ist in vielen Bundesländern aufgrund der kurzen Ausbildung die typische Ausbildung für Zivildienstleistende im Rettungsdienst und Krankentransport.

Fortbildung
Je nach Regelung der einzelnen Bundesländer, des Unternehmens oder der Hilfsorganisation muss ein Rettungshelfer jährlich bis zu 30 Zeitstunden Fortbildung im Rettungsdienst nachweisen, damit er weiterhin im Krankentransport eingesetzt werden darf.

Quelle: www.wikipedia.de
http://de.wikipedia.org/wiki/Rettungsassistent
http://de.wikipedia.org/wiki/Rettungssanitäter
http://de.wikipedia.org/wiki/Rettungshelfer

Ansprechpartner:

Alexander Spiekermann
Rettungsasisstent und Betriebsleiter

Lindenstraße 29
48268 Greven

Tel.: 0700 600 192 22

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